(c) Susanne Haberland
- Trifft es zu, dass der Vorsitzenden der Initiative Angermund e. V., Frau Elke Wagner, bzw. deren Rechtsvertretern bei den bisherigen Akteneinsichtsterminen nicht alle bei der Landeshauptstadt Düsseldorf vorhandenen Umweltinformationen über Bau und Betrieb der Trasse für den RRX einschließlich der zugehörigen Bedarfsfeststellung vorgelegt wurden?
- Ist es richtig, dass dabei insbesondere fehlten:
- Unterlagen zum aktuellen Schallgutachten der Deutschen Bahn (DB) zur Einhausung
- das Lastenheft für die Beauftragung von Stuva e. V. und Pesch Partner zur Begutachtung der Schallschutzvarianten
- die Machbarkeitsstudien sowie eventuelle Gestattungsverträge
- der gesamte Schriftverkehr zum RRX zwischen Stadt Düsseldorf und DB (insbesondere mit deren Vorstand), mit Dienstleistern, die im Zusammenhang mit dem Projekt stehen, und mit den Mitgliedern des Bundestags
- die vollständige E-Mail-Korrespondenz zum RRX?
- Warum hat die Verwaltung – trotz anderslautender Zusage im verwaltungsgerichtlichen Verfahren – den gesetzlichen Anspruch auf Zugang zu allen vorhandenen Umweltinformationen zum Projekt bisher nicht erfüllt, und wann und wie wird die Stadt dieser ihrer Verpflichtung endlich nachkommen?
Die CDU-Ratsfraktion beobachtet mit Unverständnis den rechtlich bedenklichen Umgang Ihrer Verwaltung mit dem Verein Initiative Angermund.
Wie zwei am 6. Juli 2017 veröffentlichten Schreiben[1] zu entnehmen ist, wurde bislang der Vorsitzenden der Initiative offenbar die Akteneinsicht verweigert, was sämtliche bei der Stadt vorhandenen Umweltinformationen zur Projektplanung Rhein-Ruhr-Express (RRX) betrifft. Und das, obwohl die Stadt dazu gesetzlich verpflichtet ist und sich auch vor dem Verwaltungsgericht bereit erklärt hat, diese Informationen für eine Einsichtnahme vollständig zur Verfügung zu stellen.
Der RRX ist eines der wichtigsten Infrastrukturprojekte in NRW und auch für die Landeshauptstadt Düsseldorf mit ihrem hohen Pendleranteil verkehrspolitisch von herausgehobener Bedeutung. Die zügige Realisierung des RRX liegt im Interesse aller Beteiligten. Das Großprojekt kann aber nur gelingen, wenn berechtigte Einwände der Bürgerinnen und Bürger ernsthaft berücksichtigt werden. Ziel muss sein, dass bei Lärm- und Vibrationsschutz sowie städtebaulicher Verträglichkeit bestmögliche Lösungen gefunden werden. Als Lehre aus früheren großen Bahn-Projekten (Stichwort: Stuttgart 21) erfordert das durchgängige Transparenz und die Beteiligung der betroffenen Bürgerinnen und Bürger. Dafür setzt sich die CDU-Ratsfraktion nachdrücklich ein.
[1] Brief der Initiative Angermund e. V. an den Oberbürgermeister vom 6. Juli 2017 sowie das damit veröffentlichte Schreiben des Rechtsanwaltes der Initiative (Kanzlei RWP, Rechtsanwalt Dr. Antweiler) an den Oberbürgermeister vom 6. Juli 2017
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