(c) Susanne Haberland
Düsseldorf plant den Neubau von Leichtbauhallen auf dem Gelände der Bergischen Kaserne für 3.000.000 Euro zur Unterbringung von 384 Geflüchteten, während in anderen Kommunen Unterkünfte leer stehen bzw. abgebaut werden. Deshalb stellt sich die Frage, ob leer stehende Gebäude oder Leichtbauhallen in Nachbarkommunen mit genutzt werden können.
Dem schriftlichen Bericht des Ministers für Inneres und Kommunales Ralf Jäger zu TOP Städteübergreifende Zusammenarbeit bei der kommunalen Flüchtlingsunterbringung des Ausschusses für Kommunalpolitik am 8. Mai 2015 ist zu entnehmen, dass gemäß § 1 Abs.1 FIüAG (Flüchtlingsaufenthaltsgesetz) die Gemeinden verpflichtet sind, ausländische GefIüchtete aufzunehmen und unterzubringen. Näheres regelt das FIüAG nicht. Das heißt, dass die Regelungen des FIüAG NRW eine interkommunale Zusammenarbeit im Rahmen der Unterbringung von Schutzsuchenden nicht verbieten. Grundsätzlich bleibt die Kommune, der die Flüchtlinge nach § 3 Abs. 1 FIüAG zugewiesen worden sind, zuständig und verantwortlich für alle Aspekte der Aufnahme und Unterbringung. Dem steht nicht entgegen, dass die Kommunen ihre Aufgaben erfüllen, indem sie die Geflüchteten in anderen Kommunen unterbringen.
Die Kommunen haben auch die Möglichkeit, auf ganz oder teilweise leer stehende Landesliegenschaften zurückzugreifen, wenn die Voraussetzungen des § 15 Abs. 7 Haushaltsgesetz erfüllt sind. Danach können Grundstücke und Gebäude des Landes, die zur Erfüllung von Aufgaben des Landes zurzeit nicht benötigt werden, zur Aufnahme und Unterbringung von Bürgerkriegsflüchtlingen und Asylbewerbern mietzinsfrei an Kommunen überlassen werden. Hier ist das Land gefordet, den Kommunen freie Plätze bzw. Einrichtungen zu melden.
- Welche Schritte hat die Verwaltung bereits unternommen, um eine Unterbringung von Geflüchteten im Rahmen einer interkommunalen Zusammenarbeit zu erfüllen, mit welchen Kommunen sind Gespräche geführt worden, und sind bereits Kooperationen geschlossen worden bzw. warum sind Kooperationen nicht zustande gekommen?
- Woran ist die Unterbringung von Geflüchteten in der Stadt Grevenbroich gescheitert, die nach dem Brand in der Notunterkunft an der Messe angeboten hatte, Flüchtlinge, für die Düsseldorf zuständig ist, zu betreuen?
- Wie wird sichergestellt, dass eine wirksame interkommunale Zusammenarbeit bei der Unterbringung von Geflüchteten stattfindet und damit auch Ressourcen gespart werden können, wie unterstützt und steuert das Land NRW die Zusammenarbeit der Kommunen in dieser Frage, und wie macht das Land NRW die Kommunen auf freie Plätze bzw. Einrichtungen des Landes aufmerksam?
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